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1. Gel­tungs­be­reich

Die Lie­fe­rungen und Leis­tungen der KM-Sys­tems GmbH er­folgen aus­schließ­lich zu den nach­ste­henden All­ge­meinen Ge­schäfts­be­din­gungen. Der Kunde er­kennt diese für alle Ge­schäfte mit der KM-Sys­tems GmbH als ver­bind­lich an. Auf die in den Ver­trags­pro­dukten bei­lie­genden Li­zenz­be­din­gungen der Her­steller wird er­gän­zend Bezug ge­nommen. Jede ab­wei­chende Ver­ein­ba­rung be­darf un­serer schrift­li­chen Be­stä­ti­gung. Der Kunde ver­zichtet auf ei­gene Ein­kaufs­be­din­gungen. Diese werden auch durch un­sere Lie­fe­rung nicht Ver­trags­in­halt. Münd­liche Zu­sagen und Ne­bena­b­reden be­dürfen der schrift­li­chen Be­stä­ti­gung der KM-Sys­tems GmbH.

2. Lie­fe­rungen und Leis­tungen

Alle un­sere An­ge­bote sind frei­blei­bend und un­ver­bind­lich. Un­sere Preis­listen und Ka­ta­loge sind kein Be­stand­teil eines An­ge­botes. Ein Ver­trag kommt erst mit der schrift­li­chen Auf­trags­be­stä­ti­gung der KM-Sys­tems GmbH, spä­tes­tens je­doch durch An­nahme der Lie­fe­rung durch den Kunden zu­stande. Das Recht zur Teil­lie­fe­rung und deren Fak­tu­rie­rung bleibt der KM-Sys­tems GmbH aus­drück­lich vor­be­halten. Der Lie­fer­termin wird nach dem vor­aus­sicht­li­chen Leis­tungs­ver­mögen von der KM-Sys­tems GmbH ver­ein­bart und ver­steht sich vor­be­halt­lich un­vor­her­ge­se­hener Um­stände und Hin­der­nisse, un­ab­hängig davon, ob diese bei der KM-Sys­tems GmbH oder beim Her­steller ein­treten, wie z. B. hö­here Ge­walt, staat­liche Maß­nahmen, Nich­ter­tei­lung be­hörd­li­cher Ge­neh­mi­gungen, Ar­beits­kämpfe jeder Art, Sa­bo­tage, Roh­stoff­mangel, un­ver­schul­dete ver­spä­tete Ma­te­ri­al­an­lie­fe­rung. Der­ar­tige Er­eig­nisse ver­län­gern den Lie­fer­termin ent­spre­chend und zwar auch dann, wenn sie wäh­rend eines be­reits ein­ge­tre­tenen Ver­zuges auf­treten. Sollte die KM-Sys­tems GmbH mit einer Lie­fe­rung mehr als vier Wo­chen in Verzug ge­raten, kann der Kunde nach einer schrift­lich ge­setzten, an­ge­mes­senen Nach­frist unter Aus­schluss wei­terer An­sprüche vom Ver­trag zu­rück­treten. So­weit die Lie­fer­ver­zö­ge­rungen länger als sechs Wo­chen dauern, ist auch die KM-Sys­tems GmbH be­rech­tigt, ganz oder teil­weise vom Ver­trag zu­rück­zu­treten. Ver­zö­gert sich die Aus­lie­fe­rung von lie­fer­be­reiter Ware aus Gründen, die nicht von der KM-Sys­tems GmbH zu ver­treten sind, so können die Ver­trags­pro­dukte auf Kosten und Ge­fahr des Kunden ein­ge­la­gert werden. Ver­ein­barte Lie­fer­ter­mine gelten als ein­ge­halten, wenn das Ver­trags­pro­dukt zum ver­ein­barten Lie­fer­termin di­rekt aus­ge­lie­fert oder einem Fracht­gut­dienst zur Aus­lie­fe­rung über­geben wurde, so­weit keine an­der­wei­tige schrift­liche Ver­ein­ba­rung ge­troffen wurde. So­fern nicht an­ders ver­ein­bart, ist die KM-Sys­tems GmbH be­rech­tigt, aber nicht ver­pflichtet, die zu ver­sen­dende Ware auf Kosten des Kunden gegen Trans­port­ge­fahren aller Art zu ver­si­chern. Dies, sowie eine even­tu­elle Über­nahme der Trans­port­kosten, hat keinen Ein­fluss auf den Ge­fah­ren­über­gang. Alle Lie­fe­rungen er­folgen, wenn nichts an­deres ver­ein­bart wurde, nach un­serer Wahl durch Pa­ket­dienst, Post, Spe­di­tion oder durch an­dere Per­sonen, welche von der KM-Sys­tems GmbH be­nannt sind.

3. Stor­nie­rung und Ver­schie­bung der Lie­fer­ter­mine

Falls der Kunde be­stä­tigte Be­stel­lungen ganz oder teil­weise stor­niert oder Ver­schie­bung von Lie­fer­ter­minen mit der KM-Sys­tems GmbH ver­ein­bart, die er zu ver­treten hat, kann die KM-Sys­tems GmbH ohne ge­son­derten Nach­weis Scha­denser­satz ent­spre­chend dem Lis­ten­preis der Be­stel­lung gel­tend ma­chen. Die Ver­ein­ba­rung über die Ver­schie­bung von Lie­fer­ter­minen be­darf der Schrift­form. Bei Verzug der An­nahme der Ver­trags­ge­gen­stände hat die KM-Sys­tems GmbH zu­sätz­lich zu dem Zah­lungs­an­spruch das Recht, wahl­weise einen neuen Lie­fer­termin zu be­stimmen oder vom Ver­trag zu­rück­zu­treten. Be­stel­lungen können nach der Lie­fe­rung nicht mehr stor­niert werden.

4. Ab­nahme und Ge­fah­ren­über­gang

Der Kunde hat die Ware un­mit­telbar nach Er­halt auf Voll­stän­dig­keit und Über­ein­stim­mung laut Lie­fer­schein zu über­prüfen. Un­ter­bleibt eine Be­an­stan­dung der Lie­fe­rung in­ner­halb einer Frist von 3 Tagen nach Er­halt der Lie­fe­rung, gilt die Ab­nahme als er­folgt .Un­we­sent­liche Mängel, die die Funk­ti­ons­tüch­tig­keit des Lie­fer­ge­gen­standes nicht be­ein­träch­tigen, be­rech­tigen den Kunden nicht zu einer Ver­wei­ge­rung der Ab­nahme. Die Ge­fahr geht mit Über­gabe des Ver­trags­pro­duktes an ein von der KM-Sys­tems GmbH be­auf­tragtes Trans­port­un­ter­nehmen (Pa­ket­dienst, Post, Spe­di­tion) oder an an­dere Per­sonen, die von der KM-Sys­tems GmbH be­nannt sind, spä­tes­tens je­doch mit der un­mit­tel­baren Über­gabe des Ver­trags­pro­duktes an den Kunden oder dessen Be­auf­tragte auf den Kunden über. So­weit sich die Aus­lie­fe­rung ohne Ver­schulden der KM-Sys­tems GmbH ver­zö­gert oder un­mög­lich wird, geht die Ge­fahr mit Mel­dung der Ver­sand­be­reit­schaft auf den Kunden über. Die Be­stim­mungen aus 4 gelten auch bei Rück­sen­dungen nach Män­gel­be­sei­ti­gung bzw. ent­gelt­li­cher Ser­vice­leis­tung.

5. Preise und Zah­lungs­be­din­gungen

Die sich aus der je­weils gül­tigen Preis­liste der KM-Sys­tems GmbH er­ge­benden Preise ver­stehen sich FOB Aus­lie­fe­rungs­lager Un­terpleich­feld. Mehr­wert­steuer und an­dere ge­setz­liche Ab­gaben im Lie­fer­land sowie Trans­port­kosten zum Selbst­kos­ten­preis werden dem Kunden ent­spre­chend be­rechnet. Zah­lungen sind 8 Tage nach Rech­nungs­stel­lung ohne jeden Abzug fällig. Rech­nungs­stel­lung er­folgt mit Lie­fe­rung. Schecks werden nur zah­lungs­halber - Gut­schriften unter Vor­be­halt - ent­ge­gen­ge­nommen. Bei Über­schrei­tung der Zah­lungs­ter­mine steht der KM-Sys­tems GmbH ohne wei­tere Mah­nung ein An­spruch auf Ver­zugs­zinsen in Höhe von 5% über den je­weils gül­tigen Dis­kont­satz der Deut­schen Bun­des­bank zu. Das Recht zur Gel­tend­ma­chung eines dar­über hin­aus­ge­henden Ver­zugs­scha­dens bleibt davon un­be­rührt. Eine Auf­rech­nung, Kür­zung oder die Gel­tend­ma­chung eines Zu­rück­be­hal­tungs­rechtes wegen von uns nicht aner­kannter oder nicht rechts­kräftig fest­ge­stellter Ge­gen­an­sprüche ist aus­ge­schlossen. So­weit von den oben­ste­henden Zah­lungs­be­din­gungen ohne recht­fer­ti­genden Grund ab­ge­wi­chen wird, kann die KM-Sys­tems GmbH je­der­zeit wahl­weise Lie­fe­rungen Zug um Zug gegen Bar­zah­lung, Vor­leis­tung oder Si­cher­heits­leis­tung ver­langen.

6. Ei­gen­tums­vor­be­halt

Der Ver­trags­ge­gen­stand bleibt Ei­gentum der KM-Sys­tems GmbH bis zur Er­fül­lung aller, auch zu­künf­tiger For­de­rungen aus diesem Ver­trag. Ein Wei­ter­ver­kauf der Ware bis zur rest­losen Zah­lung ist aus­drück­lich un­ter­sagt (er­wei­terter Ei­gen­tums­vor­be­halt). Für Test- und Vor­füh­rungs­zwecke ge­lie­ferte Ge­gen­stände bleiben Ei­gentum der KM-Sys­tems GmbH. Sie dürfen vom Kunden nur auf Grund ge­son­derter Ver­ein­ba­rungen mit der KM-Sys­tems GmbH be­nutzt werden.

7. Ge­währ­leis­tung

Die KM-Sys­tems GmbH ge­währ­leistet, dass die Ver­trags­pro­dukte nicht mit Män­geln, zu denen auch das Fehlen zu­ge­si­cherter Ei­gen­schaften ge­hört, be­haftet sind. Aus­ge­schlossen von dieser Ge­währ­leis­tung sind Fehler in ge­lie­ferter Soft­ware, da es nach dem Stand der Technik nicht mög­lich ist, Fehler in der­selben unter allen An­wen­dungs­be­din­gungen aus­zu­schließen. Die KM-Sys­tems GmbH ge­währ­leistet, dass die Ver­trags­pro­dukte in der Pro­dukt­in­for­ma­tion all­ge­mein zu­tref­fend be­schrieben und in diesem Rahmen grund­sätz­lich ein­satz­fähig sind. Die tech­ni­schen Daten und Be­schrei­bungen in der Pro­dukt­in­for­ma­tion al­lein stellen keine Zu­si­che­rung be­stimmter Ei­gen­schaften dar. Eine Zu­si­che­rung von Ei­gen­schaften im Rechts­sinne ist nur dann ge­geben, wenn die je­wei­ligen An­gaben von der KM-Sys­tems GmbH schrift­lich be­stä­tigt wurden. Von der Ge­währ­leis­tung aus­ge­schlossen sind ins­be­son­dere Mängel bzw. Schäden, die zu­rück­zu­führen sind auf : be­triebs­be­dingte Ab­nut­zung und nor­malen Ver­schleiß, un­sach­ge­mäßen Ge­brauch, Be­die­nungs­fehler, fahr­läs­siges Ver­halten des Kunden, Be­trieb mit fal­scher Strom- oder Span­nungsart, An­schluss an un­ge­eig­nete Strom­quellen, Brand, Blitz­schlag, Ex­plo­sion, netz­be­dingte Über­span­nungen, Feuch­tig­keit aller Art, fal­sche oder feh­ler­hafte Pro­gramm- Soft­ware- und / oder Ver­ar­bei­tungs­daten sowie jeg­liche Ver­brauchs­teile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Um­stände nicht ur­säch­lich für den ge­rügten Mangel sind. Die Ge­währ­leis­tung ent­fällt ferner, wenn Se­ri­en­nummer, Ty­p­be­zeich­nung oder ähn­liche Kenn­zei­chen ent­fernt oder un­le­ser­lich ge­macht werden. Die Ge­währ­leis­tungs­an­sprüche gegen die KM-Sys­tems GmbH be­ginnen mit Lie­fe­rung an den Kunden und ver­jähren in sechs Mo­naten ab der Lie­fe­rung. Un­ab­hängig davon gibt die KM-Sys­tems GmbH et­waige wei­ter­ge­hende Ga­rantie- und Ge­währ­leis­tungs­zu­sagen der Her­steller in vollem Um­fang an den Kunden weiter. Im Ge­währ­leis­tungs­fall er­folgt nach Wahl der KM-Sys­tems GmbH Nach­bes­se­rung oder Er­satz­lie­fe­rung. Er­setzte Teile gehen in das Ei­gentum der KM-Sys­tems GmbH über. Falls die KM-Sys­tems GmbH Mängel in­ner­halb einer schrift­lich ge­setzten an­ge­mes­senen Nach­frist nicht be­sei­tigt, ist der Kunde be­rech­tigt, ent­weder die Rück­gän­gig­ma­chung des Ver­trages oder eine an­ge­mes­sene Min­de­rung des Kauf­preises zu ver­langen. Im Falle einer Ga­ran­tie­re­pa­ratur ist das de­fekte Gerät an uns kos­ten­frei ein­zu­senden. Er­gibt die Über­prü­fung einer Män­ge­l­an­zeige, dass ein Ge­währ­leis­tungs­fall nicht vor­liegt, ist die KM-Sys­tems GmbH be­rech­tigt, alle ent­standen Kosten zu be­rechnen. Kosten der Über­prü­fung und Re­pa­ratur werden zu den je­weils gül­tigen Ser­vice­preisen der KM-Sys­tems GmbH be­rechnet. Alle wei­teren oder an­deren als in diesen Be­stim­mungen vor­ge­se­henen An­sprüche des Kunden, gleich aus wel­chem Rechts­grund, sind aus­ge­schlossen, so­weit sich nicht aus diesen Be­stim­mungen etwas an­deres er­gibt.

8. All­ge­meine Be­stim­mungen

Ge­richts­stand für alle im Zu­sam­men­hang mit dem Ver­trags­ver­hältnis - auch aus Rück­tritt - ste­henden Aus­ein­an­der­set­zungen ist Würz­burg. Sollten ein­zelne Be­stim­mungen - gleich aus wel­chem Grund - nicht zur Wirk­sam­keit ge­langen oder dieser Ver­trags­text eine Lücke ent­halten, so wird da­durch die Wirk­sam­keit der üb­rigen Be­stim­mungen nicht be­rührt.