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1. GeltungsbereichDie Lieferungen und Leistungen der KM-Systems GmbH erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Kunde erkennt diese für alle Geschäfte mit der KM-Systems GmbH als verbindlich an. Auf die in den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller wird ergänzend Bezug genommen. Jede abweichende Vereinbarung bedarf unserer schriftlichen Bestätigung. Der Kunde verzichtet auf eigene Einkaufsbedingungen. Diese werden auch durch unsere Lieferung nicht Vertragsinhalt. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung der KM-Systems GmbH.
2. Lieferungen und LeistungenAlle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Unsere Preislisten und Kataloge sind kein Bestandteil eines Angebotes. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der KM-Systems GmbH, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Das Recht zur Teillieferung und deren Fakturierung bleibt der KM-Systems GmbH ausdrücklich vorbehalten. Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von der KM-Systems GmbH vereinbart und versteht sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei der KM-Systems GmbH oder beim Hersteller eintreten, wie z. B. höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferung. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Sollte die KM-Systems GmbH mit einer Lieferung mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Soweit die Lieferverzögerungen länger als sechs Wochen dauern, ist auch die KM-Systems GmbH berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verzögert sich die Auslieferung von lieferbereiter Ware aus Gründen, die nicht von der KM-Systems GmbH zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin direkt ausgeliefert oder einem Frachtgutdienst zur Auslieferung übergeben wurde, soweit keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Sofern nicht anders vereinbart, ist die KM-Systems GmbH berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende Ware auf Kosten des Kunden gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies, sowie eine eventuelle Übernahme der Transportkosten, hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang. Alle Lieferungen erfolgen, wenn nichts anderes vereinbart wurde, nach unserer Wahl durch Paketdienst, Post, Spedition oder durch andere Personen, welche von der KM-Systems GmbH benannt sind.
3. Stornierung und Verschiebung der LiefertermineFalls der Kunde bestätigte Bestellungen ganz oder teilweise storniert oder Verschiebung von Lieferterminen mit der KM-Systems GmbH vereinbart, die er zu vertreten hat, kann die KM-Systems GmbH ohne gesonderten Nachweis Schadensersatz entsprechend dem Listenpreis der Bestellung geltend machen. Die Vereinbarung über die Verschiebung von Lieferterminen bedarf der Schriftform. Bei Verzug der Annahme der Vertragsgegenstände hat die KM-Systems GmbH zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bestellungen können nach der Lieferung nicht mehr storniert werden.
4. Abnahme und GefahrenübergangDer Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Lieferschein zu überprüfen. Unterbleibt eine Beanstandung der Lieferung innerhalb einer Frist von 3 Tagen nach Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme als erfolgt .Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme. Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an ein von der KM-Systems GmbH beauftragtes Transportunternehmen (Paketdienst, Post, Spedition) oder an andere Personen, die von der KM-Systems GmbH benannt sind, spätestens jedoch mit der unmittelbaren Übergabe des Vertragsproduktes an den Kunden oder dessen Beauftragte auf den Kunden über. Soweit sich die Auslieferung ohne Verschulden der KM-Systems GmbH verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die Bestimmungen aus 4 gelten auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistung.
5. Preise und ZahlungsbedingungenDie sich aus der jeweils gültigen Preisliste der KM-Systems GmbH ergebenden Preise verstehen sich FOB Auslieferungslager Unterpleichfeld. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Transportkosten zum Selbstkostenpreis werden dem Kunden entsprechend berechnet. Zahlungen sind 8 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. Schecks werden nur zahlungshalber - Gutschriften unter Vorbehalt - entgegengenommen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der KM-Systems GmbH ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% über den jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt. Eine Aufrechnung, Kürzung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von uns nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen. Soweit von den obenstehenden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen wird, kann die KM-Systems GmbH jederzeit wahlweise Lieferungen Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen.
6. EigentumsvorbehaltDer Vertragsgegenstand bleibt Eigentum der KM-Systems GmbH bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag. Ein Weiterverkauf der Ware bis zur restlosen Zahlung ist ausdrücklich untersagt (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Für Test- und Vorführungszwecke gelieferte Gegenstände bleiben Eigentum der KM-Systems GmbH. Sie dürfen vom Kunden nur auf Grund gesonderter Vereinbarungen mit der KM-Systems GmbH benutzt werden.
7. GewährleistungDie KM-Systems GmbH gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Ausgeschlossen von dieser Gewährleistung sind Fehler in gelieferter Software, da es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in derselben unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Die KM-Systems GmbH gewährleistet, dass die Vertragsprodukte in der Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von der KM-Systems GmbH schriftlich bestätigt wurden. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf : betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler, fahrlässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Strom- oder Spannungsart, Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion, netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programm- Software- und / oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Die Gewährleistungsansprüche gegen die KM-Systems GmbH beginnen mit Lieferung an den Kunden und verjähren in sechs Monaten ab der Lieferung. Unabhängig davon gibt die KM-Systems GmbH etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl der KM-Systems GmbH Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der KM-Systems GmbH über. Falls die KM-Systems GmbH Mängel innerhalb einer schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist nicht beseitigt, ist der Kunde berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Im Falle einer Garantiereparatur ist das defekte Gerät an uns kostenfrei einzusenden. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist die KM-Systems GmbH berechtigt, alle entstanden Kosten zu berechnen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen der KM-Systems GmbH berechnet. Alle weiteren oder anderen als in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt.
8. Allgemeine BestimmungenGerichtsstand für alle im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis - auch aus Rücktritt - stehenden Auseinandersetzungen ist Würzburg. Sollten einzelne Bestimmungen - gleich aus welchem Grund - nicht zur Wirksamkeit gelangen oder dieser Vertragstext eine Lücke enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. |